Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§1 Geltungsbereich
Anwendung dieser Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen KESKING Design GbR (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsschluss
Angebot und Auftragserteilung
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Eingang der vereinbarten Anzahlung. Die Schriftform per E-Mail ist ausreichend.
§3 Leistungsumfang
Individuelle Vereinbarung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Briefing. Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (Change Request) und werden entsprechend gesondert vergütet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Subunternehmer zu vergeben.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Bereitstellung von Materialien und Feedback
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Texte, Bilder, Logos und Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Zulieferungen des Auftraggebers entstehen, verschieben vereinbarte Liefertermine entsprechend und gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Im Leistungsumfang enthaltene Korrekturschleifen sind auf maximal zwei (2) Feedbackrunden pro Projektphase begrenzt; weitere Überarbeitungsrunden werden nach Aufwand zusätzlich berechnet.
§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Preise, Fälligkeit und Verzug
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes bei Auftragserteilung fällig; der Restbetrag ist mit Abnahme des fertigen Werkes zur Zahlung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie eine Mahngebühr von 5,00 € je Mahnung berechnet. Der monatliche Sorglos-Service (derzeit 29,00 €/Monat netto) ist monatlich mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende kündbar.
§6 Lieferzeiten und Fristen
Verbindlichkeit von Terminen
Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart worden sind. Ein durch den Auftraggeber verursachter Verzug – insbesondere durch verspätete oder unvollständige Zulieferungen – führt zu einer entsprechenden Verschiebung aller Folgefristen. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse verlängern die Leistungsfristen angemessen.
§7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Eigentum, Rechteübertragung und Portfolio
Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke – einschließlich Designs, Quellcode, Konzepte und sonstige kreative Leistungen – bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum des Auftragnehmers. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weiterveräußerung, Weiterlizenzierung oder Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers untersagt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Arbeiten in eigenem Portfolio, auf der eigenen Website sowie in sozialen Medien zu Referenzzwecken zu veröffentlichen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann diese Verwendung schriftlich ausgeschlossen werden. Für Drittlizenzen (z. B. Stockfotos, Schriftarten, Plugins) trägt der Auftraggeber nach Übergabe die Verantwortung für die lizenzgerechte Nutzung; etwaige zusätzliche Lizenzkosten werden gesondert ausgewiesen.
§8 Abnahme
Abnahmeverfahren und fiktive Abnahme
Die Abnahme des Werkes erfolgt schriftlich oder konkludent durch die Inbetriebnahme bzw. Veröffentlichung des Werkes durch den Auftraggeber. Reagiert der Auftraggeber nach Fertigstellung und Übergabe nicht innerhalb von 14 Tagen mit einer begründeten Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen (fiktive Abnahme). Geringfügige, die Nutzung des Werkes nicht erheblich beeinträchtigende Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§9 Mängelhaftung und Gewährleistung
Gewährleistungsfrist und Nacherfüllung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme des Werkes. Im Falle eines Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung, wahlweise durch Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder – bei wesentlichen Mängeln – Rücktritt vom Vertrag verlangen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemäßer Nutzung oder Bedienung durch den Auftraggeber, auf eigenmächtigen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, oder auf einer veralteten technischen Umgebung (z. B. veraltete Browser, Server-Software, CMS-Versionen) beruhen.
§10 Haftung
Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste bei Drittdiensten (z. B. Hosting, CMS, Cloud-Dienste) oder sonstige Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Vertrages begrenzt.
§11 Vertraulichkeit
Geheimhaltungspflicht
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten und technische Details – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§12 Kündigung
Projektverträge und laufende Dienste
Projektverträge können von beiden Parteien aus wichtigem Grund jederzeit außerordentlich gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten; darüber hinaus kann der Auftragnehmer eine Ausfallentschädigung in Höhe von 30 % des noch ausstehenden Auftragswertes geltend machen. Der monatliche Sorglos-Service ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende kündbar.
§13 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Geislingen an der Steige. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand: April 2026 — KESKING Design GbR, Lange Gasse 14, 73312 Geislingen an der Steige